IMPRESSUM
INFLOW | Poledance, Fitness & Education
Anna-Maria Wagner
Lärchenweg 2-4
8160 Weiz
UID: ATU77919503
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+43 660 43 767 02
info@be-inflow.com
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Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online- Streitbeilegungsplattform der EU zu richten:http://ec.europa.eu/odr .
Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.
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Videocontent by THE RENDERERS
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGN (AGB)
von
INFLOW | Poledance, Fitness & Yoga
Anna-Maria Wagner
Lärchenweg 2-4
8160 Weiz
in Folge immer als „INFLOW“ bezeichnet.
1 Allgemeines und Vertragsgegenstand
Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jegliche Angebote und Dienstleistungen, die im Rahmen von INFLOW erbracht werden. Mit der Nutzung und Inanspruchnahme eines Angebotes oder einer Leistung bzw. bei Abschluss eines Vertrages akzeptiert die Teilnehmerin/der Teilnehmer diese AGB.
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Inhalt, Dauer und Kosten des jeweiligen Angebots ergeben sich aus der jeweilig gültigen Angebotsbeschreibung, die unter
www.be-inflow.com abrufbar ist.
Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste verliert die alte Preisliste automatisch ihre Gültigkeit. Die von INFLOW ausgestellten Preise sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche MwSt.
Sämtliche Angebote von INFLOW sind personenbezogen und nicht übertragbar.
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Die Teilnahme an Veranstaltungen jeglicher Art von INFLOW erfolgt in jedem Fall auf eigene Verantwortung der Teilnehmer/innen.
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2 Anmeldung, Preise und Zahlungsbedingungen
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2.1 Anmeldung
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Die Anmeldung zu jeglichen Veranstaltungen hat über das Onlineportal Eversports zu erfolgen. In Ausnahmefällen kann die Anmeldung auch schriftlich per E-Mail an info@be-inflow.com erfolgen.
Die Anmeldung ist auch ohne schriftliche Bestätigung durch INFLOW für den/die Teilnehmer/in verbindlich. Die Kursplätze sind, auf eine von INFLOW festgelegte Teilnehmerzahl, beschränkt. Der/Die Kursteilnehmer/in bestätigt mit der Anmeldung die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.​
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Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur mit einer schriftlichen Bestätigung der Erziehungsberechtigten an Kursen von INFLOW teilnehmen. Der Erziehungsberechtigte haftet für die Verpflichtungen, die aus der Anmeldung entstehen.
2.2 Preise und Zahlungsbedingungen
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Teilnahmepreise sowie Informationen und Einzelheiten zur Buchung des Kurs- und Dienstleistungsangebotes ergeben sich aus den jeweiligen Informationen, die über die Website www.be-inflow.com oder über das Eversports-Buchungstool verfügbar sind.
Die Bezahlung der in Rechnung gestellten Teilnahmepreise ist unverzüglich beim Kauf des jeweiligen Angebots oder bei Abschluss eines Vertrages oder Abonnements zu tätigen. Die Buchungen erfolgen vorzugsweise über das online Buchungsprogramm Eversports, nur in Ausnahmefällen ist eine Zahlung vor Ort möglich. Die Bezahlung der Abonnement-Verträge erfolgt per SEPA-Lastschrifteinzug in monatlich gleich großen Teilbeträgen jeweils zu Beginn des Vertragsmonats und wird durch Stripe abgewickelt.
Erfolgt die Zahlung der Kursgebühr nicht oder verspätet, ist INFLOW berechtigt, den Platz anderweitig zu vergeben. Der Anspruch von INFLOW auf den Kursbeitrag bleibt hiervon unberührt, ebenso der Anspruch von INFLOW auf Ersatz eines etwaigen weiteren Schadens.
INFLOW behält sich das Recht vor, jederzeit die Zahlungsbedingungen zu ändern.
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Aktionsangebote sind auf den jeweils angegebenen Zeitraum beschränkt.
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2.3 Mahn- und Inkassospesen, Zahlungsverzug
Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung von Verzugszinsen in der Höhe von 4 % pro Jahr. Der Kunde ist darüber hinaus auch zum Ersatz anderer durch seinen schuldhaften Verzug verursachter Schäden verpflichtet. Dazu gehören insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Kann eine Abbuchung mittels SEPA-Lastschriftverfahren mangels Kontodeckung nicht durchgeführt werden, werden die anfallenden Bankspesen an den Kontoinhaber/Kursteilnehmer weiterverrechnet.
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3 Abonnements, 10er-Blöcke und Einzeleinheiten
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3.1 Abonnement (kurz ABO) und Fehlzeiten
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Die Abo's von INFLOW haben keine Bindung und werden, bis zur ordentlichen Kündigung, monatlich verlängert. Ein Abo ist personengebunden, nicht übertragbar oder durch mehrere Personen teilbar.
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3.1.1 Fehlzeiten, Versäumnis der Kurse
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Die Fehlzeiten von PoleArt-Kursen aufgrund einer Krankheit oder Verletzung können, in Absprache mit einem Trainer, in anderen Kursen innerhalb der Laufzeit des Abo's nachgeholt werden. Die versäumten Stunden verfallen nach Kündigung/Beendigung des Abo's ohne weiteren Anspruch.
Versäumte PoleArt-Kurse können auch in Fitnesskursen nachgeholt werden.
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Es ist unbedingt notwendig sich über das Onlineportal Eversports für die jeweilige Einheit abzumelden. Die Stornofristen sind je Kurs in Eversports einsehbar. Nur rechtzeitig abgemeldete Einheiten können später nachgeholt werden.
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Nachgeholt werden kann nur in regelmäßigen Kursen. Workshops, Open Pole und andere Spezialangebote sind vom Nachholsystem ausgenommen.
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3.2 10er-Blöcke
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Ein 10er-Block gilt ausschließlich für die im Angebot beschriebenen Kurse und beinhaltet 10 Kurseinheiten. Diese Kurseinheiten können aus dem aktuellen Kursplan ausgewählt und online über Eversports gebucht werden, sofern es einen freien Kursplatz gibt.
Der 10er-Block ist nicht auf andere Personen übertragbar.
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Eine Abmeldung vom jeweiligen Kurs ist bis eine Stunde vor Kursbeginn möglich. Sollte dies nicht geschehen und der Kurs nicht besucht werden, wird diese Einheit trotzdem vom 10er-Block abgezogen.
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Eine Rückerstattung des 10er-Blockes ist ausgeschlossen.
3.3 Einzeleinheiten
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Einzeleinheiten können aus dem aktuellen Kursplan ausgewählt und online über Eversports gebucht werden, sofern es einen freien Kursplatz gibt. Die Anmeldung über Eversports zum jeweiligen Kurs ist unbedingt erforderlich, da nur angemeldete Teilnehmer Zutritt zu den Kursen erhalten.
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Eine Abmeldung vom jeweiligen Kurs ist bis eine Stunde vor Kursbeginn möglich. Sollte dies nicht geschehen und der Kurs nicht besucht werden, ist diese Einheit trotzdem zur Gänze zu bezahlen.
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4 Onlinekurse über Zoom
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Die Anmeldung über Eversports zum jeweiligen Kurs ist unbedingt erforderlich, da nur angemeldete Teilnehmer Zutritt zum online Kursraum erhalten.
Unserer live Onlinekurse finden über Zoom statt. Vor Eintritt in den Kursraum ist der vollständige Name (Vor- und Nachname) des/der Teilnehmers/in anzugeben. Es ist darauf zu achten, dass dies derselbe Name ist, unter dem das Angebot gebucht wurde.
Es werden nur registrierte Namen in den Zoom-Kursraum hineingelassen. Sollte der/die Teilnehmer/in einen falschen oder nicht vollständigen Namen für Zoom verwenden, und aufgrund dessen nicht in den Raum gelassen werden, wird der Kursbeitrag nicht erstattet.
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5 Kündigungen und Unterbrechungen von Abonnements
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5.1 Kündigung
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Eine Kündigung des Abonnements ist monatlich zum Monatsletzten, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, möglich.
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5.2 Unterbrechung

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Ein Abonnement, das seit mindestens 3 Monaten läuft, kann einmal jährlich für maximal 2 Monate unterbrochen werden. In diesem Zeitraum ist kein Monatsbeitrag zu bezahlen. Nach Ablauf der vereinbarten Stilllegung, aber spätestens nach zwei Monaten, läuft das Abo weiter.
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Im Zeitraum der Unterbrechung ist der/die Kunde/in nicht berechtigt an Kursen teilzunehmen. Sollte der Kunde dies trotzdem tun, wird der volle Betrag des Abos nachverrechnet.
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Die gewünschte Stilllegung ist schriftlich, bis spätestens letzten des Vormonats, per E-Mail an info@be-inflow.com mitzuteilen.
6 Gesundheitszustand
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Jede/r Kunde/in erklärt mit dem Abschluss eines Vertrages oder des Erwerbs eines anderen Angebotes verbindlich, dass sie/er physisch und psychisch gesund ist und den körperlichen und geistigen Anforderungen eines Kurses gewachsen ist und nur in einem solchen Zustand an Kursen teilnehmen wird. Die Teilnahme an jeglichen Angeboten von INFLOW unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten ist nicht gestattet.
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Die Teilnehmer/innen werden ersucht, vor Stundenbeginn allfällige Einschränkungen, Krankheiten oder eine Schwangerschaft dem/der Trainer/in unbedingt mitzuteilen.
7 Haftung
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INFLOW übernimmt keine Haftung im Falle des Verlustes von Kleidung, Wertgegenständen oder Geld.
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Jeder Teilnehmer erklärt verbindlich mit der Anmeldung, dass er eine persönliche Haftpflicht- und Unfallversicherung besitzt.
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Alle Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen von INFLOW und kommen für verursachte Schäden selbst auf. Eltern haften für ihre Kinder.
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Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
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Für einen konkreten Kurserfolg und die individuelle Verwertung der Kursinhalte wird keine Haftung übernommen.
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Haftungsansprüche von Konsumenten gegenüber INFLOW, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Angebote samt zur Verfügung gestellten Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens INFLOW kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
8 Änderungen und Vertretungen
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Sofern eine Veranstaltung bis 24 Stunden vor Beginn ohne Anmeldung ist, wird diese gelöscht/agbesagt.
Bei Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl wird den bereits angemeldeten Teilnehmenden ein Ersatz- oder Folgetermin angeboten oder diese erhalten eine Gutschrift über den bereits geleisteten Betrag.
Im Falle von Krankheit und wichtigen Terminen behält sich INFLOW vor, die Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. Zudem behält sich INFLOW vor, sich durch qualifiziertes Fachpersonal jederzeit vertreten lassen zu können. Die Teilnehmer/innen werden schriftlich über die betreffenden Veranstaltungen in Kenntnis gesetzt.
9 Foto-, Audio- und Videoaufnahmen
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INFLOW ist berechtigt, während der Abhaltung von Einheiten/Veranstaltungen, Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen. Die Teilnehmer/innen verzichten auf die Geltendmachung von auf das Urheberrechtsgesetz oder andere gesetzliche Grundlagen gestützte Ansprüche, die sich aus diesen Aufnahmen ergeben könnten.
Die Foto- und Videoaufnahmen werden ausschließlich für eigene Werbezwecke verwendet und es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.
10 Copyright und Urheberschutz
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Die Lehrinhalte von INFLOW dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den/die Teilnehmer/in. Der/Die Kursteilnehmer/in darf die Urheberrechte der Kursanbieter nicht verletzen. Insbesondere im Kurs erlernte Choreographien oder Teile dieser dürfen, ohne Zustimmung des Urhebers, weder entgeltlich noch unentgeltlich Dritten aufgeführt oder beigebracht werden. Foto-, Audio-, und Videoaufnahmen, sowie deren Veröffentlichung, sind nur in vorheriger Absprache und mit namentlicher Nennung von INFLOW gestattet.
11 Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Diese Daten werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Der/Die Teilnehmer/in ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, die INFLOW zur Verfügung gestellt werden, für die Vertragsdauer und bis zu 7 Jahre danach, soweit keine gegenseitigen Forderungen mehr bestehen, gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden.
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Jede/r Teilnehmer/in erklärt sich weiter damit einverstanden, dass die gespeicherten Daten zu Werbe- und Marketingzwecke, zB Information über Angebote und Aktionen, verwendet werden können.
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Dem kann jederzeit widersprochen werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Im Falle einer Anmeldung über das Eversports Onlineportal sind die AGB und Datenschutzbestimmungen von Eversports zu berücksichtigen.
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Die DSGVO für die Website findest du hier.
12 Höhere Gewalt und Ausnahmesituationen (Covid-19)
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Für Ereignisse von höherer Gewalt, die INFLOW die Erbringung der vertraglichen Leistung wesentlich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, ist INFLOW nicht haftbar.
Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Pandemien/Epidemien, Krieg und andere militärische Konflikte, Streik, Aussperrung und andere Umstände, die unvorhersehbar sind und nach Abschluss eines Vertrages eintreten. Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß. Dasselbe gilt für den Fall, dass INFLOW auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist und sich diese auf Grund höherer Gewalt verzögert. Jede Vertragspartei wird alles in ihrer Macht stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind zu mindern. Sollte dies nicht gelingen, so kann eine Dienstleistung ausfallen. Diese Reduktion sowie der Ausfall von Stunden berechtigt die Teilnehmer/innen nicht zu einer Kürzung der gezahlten Abo-Beiträge. Eine längere Schließung des Betriebes in Fällen höherer Gewalt wird per Aushang in den Räumlichkeiten und auf der Webseite angekündigt und berechtigt die Teilnehmer/innen nicht zu einer Kürzung oder Rückforderung von Beiträgen. Sollte feststehen, dass die höhere Gewalt länger als sechs Monate andauert, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
13 Geltendes Recht
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Es gilt österreichisches Recht. Für Konsumenten nach Konsumentenschutzgesetz gelten die entsprechenden zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen, jedoch nur sofern die vorstehenden Bedingungen diesen widersprechen.
Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
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14 Gerichtsstand
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Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle aus einem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche sowie sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Standort des Betriebes. Für Konsumenten nach Konsumentenschutzgesetz gelten die entsprechenden zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen (Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers).
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15 Wirksamkeit der AGB
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Mit der Nutzung eines Angebotes bei Vertragsabschluss werden diese AGB in allen Punkten vorbehaltlos akzeptiert.
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit anderer Klauseln.
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16 Trainerausbildung
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Für unser gesamtes Weiterbildungsangebot gelten unsere oben stehend allgemeinen Geschäftsbedingungen und sie werden noch durch folgende Punkte ergänzt:
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16.1 Anmeldung und Aufnahme
Mit der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung zur Ausbildung akzeptiert der/die Teilnehmer/in die AGBs von INFLOW. Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist die Vollendung des 18.ten Lebensjahres. In bestimmten Modulen sind weitere Voraussetzung zu erfüllen, diese sind bei jedem Modul nachzulesen und vor Start der Ausbildung nachzuweisen.
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16.2 Ausbildungspreis
Die Preise verstehen sich inkl. 20% Umsatzsteuer. Die Ausbildung kann zumeist, wenn berufsfördernd, als Werbungskosten oder Betriebsausgabe abgeschrieben werden.
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16.3 Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für die jeweilige Ausbildung kann per Überweisung bezahlt werden. Die Ausbildung ist bis spätestens 1 Monat vor Beginn zur Gänze zu bezahlen. Eine Ratenzahlung und Aufteilung der Raten auf die Ausbildungsdauer kann individuell vereinbart werden. Zahlungen gelten erst mit Eingang auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
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16.5 Stornierung durch den Kunden
Der Vertrag kann zu nachstehenden Bedingungen storniert werden. Jede Stornierung eines Vertrages hat schriftlich zu erfolgen.
Die Ausbildungen können grundsätzlich bis 2 Monate vor Beginn kostenlos storniert werden. Wird eine Ausbildung weniger als 2 Monate vor Beginn der Ausbildung storniert, werden 25% Stornogebühr vom jeweilig vereinbarten Preis fällig. Wird eine Ausbildung weniger als 1 Monat vor Beginn der Ausbildung storniert, werden 50% Stornogebühr vom jeweilig vereinbarten Preis fällig. Für die Rechtzeitigkeit von Stornierungen des/der Kunden/Kundin ist der Zeitpunkt des Einlangens der schriftlichen Stornierung bei uns maßgeblich. Wird eine Ausbildung nach Ausbildungsbeginn storniert und damit vorzeitig abgebrochen, umfasst die Stornogebühr das volle Entgelt. Jedoch können bereits geleistete Zahlungen im Ausnahmefall auf weitere Ausbildungen angerechnet werden. Erfolgt keine schriftliche Stornierung ist auch bei Nichtteilnahme an der Ausbildung in jedem Fall das volle vertraglich vereinbarte Entgelt zu leisten.
Eine Unterbrechung der Ausbildung ist nach unserer schriftlichen Zustimmung, z.B. bei einem Krankheitsfall oder einer Verletzung, die die Teilnahme behindert, und bei Beibehaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen möglich.
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16.6 Änderungen und Absagen der Kurse und Kurszeiten
INFLOW behält sich das Recht vor, angekündigte Ausbildungstermine aufgrund organisatorischer oder kaufmännischer Erfordernisse oder Notwendigkeiten zu ändern, zu verschieben oder abzusagen. Wir behalten uns das Recht vor, angekündigte Ausbildungstermine abzusagen, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen nicht erreicht wird, selbst wenn schon Buchungen für diesen Kurs vorliegen. Aus den gleichen Gründen sind wir berechtigt, eine bereits laufende Ausbildung einzustellen, in eine andere Ausbildung zu integrieren oder eine Verschiebung im Ablaufplan vorzunehmen. Der/die Kunde/Kundin hat demnach keinen Anspruch auf Durchführung der gebuchten Ausbildung, da gleichwertiger Ersatz angeboten wird. Ein Ersatz darüber hinausgehender Nachteile, die dem Kunden aus solchen Ausbildungsänderungen im weitesten Sinn entstehen, oder sonstiger Vermögens- und Folgeschäden kann nicht – auch nicht im Wege des Schadenersatzes – uns gegenüber geltend gemacht werden.
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16.7 Anwesenheitspflicht und Prüfungen
Wenn nicht ausdrücklich anderes angegeben ist, gilt eine Mindestanwesenheitsplicht von 85% pro Modul als Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildungen und die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung oder eines Zeugnisses.
Prüfungstermine werden gesondert vereinbart. Das unentschuldigte Fernbleiben bei Prüfungen führt zu einer negativen Beurteilung. Bei jedem Modul ist ein Prüfungsantritt inkludiert. Versäumte Prüfungen können kostenpflichtig nachgeholt werden. Für jeden weiteren Prüfungsantritt werden 75€ verrechnet.
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16.8 Zeugnisse
Jedes Modul kann mit einer Teilnahmebestätigung oder einem Zertifikat abgeschlossen werden. Für den Erhalt einer Teilnahmebestätigung sind lediglich mindestens 85% Anwesenheit notwendig. Für ein Zertifikat ist die Anwesenheitspflicht zu erfüllen sowie eine Prüfung, mit positivem Ergebnis, für jedes Modul abzulegen.
Wer alle Module mit einem Zertifikat abschließt kann zur Diplomprüfung antreten und erhält bei positivem Abschluss das Diplom "Dipl. Poledance Trainer/in".
Zwecks der Transparenz sei bezüglich aller ausgestellten Zeugnisse gesagt, dass es in Österreich keinen Schutz für diese Bezeichnungen gibt. Das heiß jeder x-beliebige Anbieter (wie INFLOW) kann Zertifikate und Diplome ausstellen. Diese Zeugnisse berechtigen dich nicht zur Führung eines Titels in deinem Namen, diese Art von Diplom ist ausschließlich von Hochschulen zu erhalten. Des weiteren bieten dir diese Zeugnisse kein Versicherung, dass sie in deinem Jobfeld akzeptiert bzw. angerechnet werden.
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16.9 Haftung
Die aus der Ausbildung erworbenen Kenntnisse begründen keinesfalls einen Haftungsanspruch gegenüber uns oder uns zurechenbaren Personen. Eine Haftung für Verletzungen des Kunden oder für Schäden an Sachen des Kunden während der Ausbildung wird – soweit es sich nicht um eine vorsätzliche grob fahrlässige Verursachung unsererseits handelt – jedenfalls ausgeschlossen. Der Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die den Sinneszustand beinträchtigen, sind ausdrücklich untersagt und führen zum sofortigen Ausschluss aus der Ausbildung. Gleiches gilt bei schweren disziplinären Vergehen oder grobem Fehlverhalten. In solchen Fällen ist trotzdem das volle vertraglich vereinbarte Entgelt zu leisten. Die Benutzung der Sportgeräte in unseren Räumlichkeiten sind ohne Anwesenheit eines Trainers strengstens untersagt. INFLOW lehnt jegliche Verantwortung ab. Für einen konkreten Kurserfolg und die individuelle Verwertung der Lehrinhalte wird keine Haftung übernommen.
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Stand: 07.08.2023