top of page

IMPRESSUM

INFLOW • Poledance & Aerial Studio

Anna-Maria Wagner
Lärchenweg 2-4

8160 Weiz

UID: ATU77919503

​

+43 660 43 767 02
info@be-inflow.com

​

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online- Streitbeilegungsplattform der EU zu richten:http://ec.europa.eu/odr .

Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.

​

Videocontent by THE RENDERERS

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

von

INFLOW | Poledance & Aerial Studio

Anna-Maria Wagner

Lärchenweg 2-4

8160 Weiz

 

in Folge immer als „INFLOW“ bezeichnet.

 

1 Allgemeines und Vertragsgegenstand

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote und Dienstleistungen, die im Rahmen von INFLOW erbracht werden. Mit der Inanspruchnahme eines Angebots, einer Leistung oder mit Abschluss eines Vertrags erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit diesen AGB einverstanden.

Inhalt, Dauer und Kosten der jeweiligen Angebote ergeben sich aus der jeweils aktuellen Angebotsbeschreibung, abrufbar unter www.eversports.at. Mit Veröffentlichung einer neuen Preisliste verliert die bisherige automatisch ihre Gültigkeit. Alle Preisangaben verstehen sich als Bruttopreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Sämtliche Angebote von INFLOW sind personenbezogen und nicht übertragbar.

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen und Leistungen erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmer/innen.

​​

2 Anmeldung, Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Anmeldung

Die Anmeldung zu Veranstaltungen, Kursen oder sonstigen Angeboten von INFLOW erfolgt grundsätzlich über das Online-Portal Eversports. In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung auch schriftlich per E-Mail an info@be-inflow.com möglich.

Mit Absenden der Anmeldung gibt der/die Teilnehmer/in ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald INFLOW die Anmeldung bestätigt oder durch tatsächliche Leistungsausführung erkennbar annimmt. Eine gesonderte schriftliche Bestätigung ist hierfür nicht erforderlich.

Die Anzahl der Teilnehmenden ist beschränkt und wird von INFLOW festgelegt.

Mit der Anmeldung bestätigt der/die Teilnehmer/in, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters an Veranstaltungen teilnehmen. Der/die gesetzliche Vertreter/in haftet für sämtliche Verpflichtungen, die sich aus der Anmeldung ergeben.

​

2.2 Preise und Zahlungsbedingungen

Die aktuell gültigen Preise und Buchungsbedingungen ergeben sich aus der jeweils zum Buchungszeitpunkt veröffentlichten Darstellung auf www.eversports.at.

Der Gesamtbetrag ist sofort bei Buchung fällig, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Zahlung erfolgt bevorzugt über das Online-Buchungssystem (Eversports). Nur in Ausnahmefällen ist eine Zahlung vor Ort möglich.

Bei Abschluss einer Mitgliedschaft erfolgt die Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren in monatlich gleichbleibenden Raten, jeweils zu Beginn des Kalendermonats. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.

Bei nicht rechtzeitiger oder unterlassener Zahlung behält sich INFLOW das Recht vor, den gebuchten Platz anderweitig zu vergeben. Der Anspruch auf Zahlung bleibt hiervon unberührt. INFLOW behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie Verzugsschäden geltend zu machen.

INFLOW ist berechtigt, die Zahlungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für zukünftige Buchungen zu ändern. Bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.

Rabatt- und Aktionsangebote gelten ausschließlich für den angegebenen Zeitraum und nur im ausgewiesenen Umfang. Eine nachträgliche Anrechnung ist ausgeschlossen.

​

2.3 Zahlungsverzug, Mahn- und Inkassospesen

Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist INFLOW berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) zu verlangen; bei Unternehmern beträgt der Zinssatz 9% über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, INFLOW alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen. Dazu zählen insbesondere die Kosten eines Inkassobüros oder einer anwaltlichen Vertretung, sofern diese in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.

Kann eine SEPA-Lastschrift mangels Kontodeckung nicht eingelöst werden oder wird sie vom Zahlungsdienstleister zurückgegeben, werden sämtliche dadurch entstehenden Bank- und Rücklastschriftgebühren dem Kunden weiterbelastet.

​

3 Rücktritt, Stornierung und Rückerstattung

3.1 Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in

Ein Rücktritt von einem gebuchten Kurs oder Angebot ist nur schriftlich (per E-Mail an info@be-inflow.com) oder über das Online-Buchungssystem Eversports möglich.

  • Einzelbuchungen (z. B. Klassen, Workshops):
    Für jede Einzelbuchung gelten die Stornierungsbedingungen, die beim jeweiligen Kursangebot in Eversports oder auf www.be-inflow.com angegeben sind. Erfolgt keine rechtzeitige Stornierung gemäß den dort genannten Fristen oder erscheint der/die Teilnehmer/in nicht zum gebuchten Termin, wird der volle Preis berechnet. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.

  • Workshops, Retreats und Spezialangebote:
    Die Stornierungsbedingungen werden individuell im Rahmen der jeweiligen Angebotsbeschreibung geregelt. Soweit nicht anders angegeben, gelten folgende Fristen:

    • Bis 14 Tage vor Beginn: Rücktritt gegen vollständige Rückerstattung möglich.

    • 13–7 Tage vor Beginn: 50 % Erstattung.

    • Ab 6 Tage vor Beginn: Keine Rückerstattung, außer bei Nachweis eines wichtigen Grundes (z. B. Krankheit mit ärztlichem Attest – Kulanzentscheidung durch INFLOW).

  • Mitgliedschaften:
    Mitgliedschaften können jederzeit zum Monatsletzten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich per E-Mail oder über Eversports gekündigt werden. Bereits gezahlte Monatsbeiträge werden nicht anteilig rückerstattet.
    Innerhalb des Mitgliedschaftszeitraums nicht in Anspruch genommene Einheiten können gesammelt und nachgeholt werden, solange die Mitgliedschaft aktiv ist. Mit Ende der Mitgliedschaft verfallen alle bis dahin nicht genutzten Einheiten automatisch. Eine Rückerstattung oder Übertragung dieser Einheiten ist ausgeschlossen.

​

3.2 Rücktritt durch INFLOW

INFLOW behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall der Kursleitung oder in Fällen höherer Gewalt abzusagen oder zu verschieben. Bereits gezahlte Beiträge werden in diesem Fall vollständig erstattet oder gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche (z. B. Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen, es sei denn, INFLOW trifft ein Verschulden.

​​

4 Widerrufsrecht bei Online-Buchungen

Sofern der/die Teilnehmer/in Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und der Vertrag im Fernabsatz (z. B. über Eversports oder per E-Mail) zustande kam, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

 

4.1 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (INFLOW, info@be-inflow.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.

 

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt auf dem ursprünglichen Zahlungsweg, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für die Rückzahlung entstehen Ihnen keine Entgelte.

​

4.2 Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig (§ 356 Abs. 5 BGB), wenn INFLOW mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie gleichzeitig bestätigt haben, dass Ihnen bewusst ist, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung Ihr Widerrufsrecht verlieren.

​

5 Mitgliedschaften, 10er-Blöcke, Einzeleinheiten und Kursreihen

5.1 Mitgliedschaften

5.1.1 Mitgliedschaft „alt“ (bis 31.12.2024)

Mitgliedschaften sind monatlich kündbar und werden bis zur ordentlichen Kündigung automatisch verlängert. Sie sind personengebunden, nicht übertragbar oder durch mehrere Personen teilbar.

Fehlzeiten können in anderen Kursen innerhalb der laufenden Mitgliedschaft nachgeholt werden. Die Nachholung muss innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgen. Nicht konsumierte Einheiten verfallen mit Ende der Mitgliedschaft und werden nicht rückerstattet.
Versäumte Kurse können – je nach Verfügbarkeit – auch in Fitnesskursen nachgeholt werden. Workshops, Open Pole und Spezialangebote sind vom Nachholsystem ausgenommen.

Abmeldungen von gebuchten Kursen müssen über Eversports innerhalb der jeweils dort angegebenen Stornofrist erfolgen. Nur rechtzeitig stornierte Einheiten können nachgeholt werden.

​

5.1.2 Mitgliedschaft „neu“ (ab 01.01.2025)

Diese Mitgliedschaft umfasst einen fixen wöchentlichen Kursplatz in einem regulären Kurs (z. B. Poledance), Zugang zu Open Playground Einheiten sowie die Möglichkeit, weitere reguläre Kurse individuell zuzubuchen.
Workshops, Specials und andere Zusatzangebote sind nicht inkludiert.

Die Mitgliedschaft ist monatlich zum Monatsende kündbar und verlängert sich automatisch bis zur ordentlichen Kündigung. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar.

Die Abmeldung vom wöchentlichen Fixplatz ist verpflichtend, wenn der Kurs nicht besucht werden kann. Erfolgt keine rechtzeitige Stornierung innerhalb der auf Eversports ersichtlichen Frist, wird ein Ersatzbetrag von € 15,00 für den ungenutzten Kursplatz im Folgemonat per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Nicht konsumierte Kurseinheiten verfallen mit dem Ende der Mitgliedschaft und werden nicht rückerstattet.

​

5.2 10er-Blöcke

Ein 10er-Block umfasst 10 Kurseinheiten, die über Eversports aus dem aktuellen Kursplan frei gewählt und gebucht werden können, sofern Kursplätze verfügbar sind. Der 10er-Block gilt nur für die jeweils angegebenen Kursarten.

Der 10er-Block ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Eine Abmeldung von einer gebuchten Einheit ist nur innerhalb der beim jeweiligen Kurs auf Eversports angegebenen Stornofrist möglich.
Wird der Kurs nicht rechtzeitig storniert oder nicht besucht, wird die Einheit trotzdem vom 10er-Block abgezogen.

Eine Rückerstattung oder Verlängerung des Blocks ist ausgeschlossen.

​

5.3 Einzeleinheiten

Einzeleinheiten können über Eversports aus dem aktuellen Kursplan gebucht werden, sofern Kursplätze verfügbar sind. Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich, da nur angemeldete Teilnehmer/innen Zutritt zu den Kursen erhalten.

Eine Abmeldung ist nur innerhalb der bei der jeweiligen Einheit auf Eversports angegebenen Stornofrist möglich.
Wird die Einheit nicht rechtzeitig storniert oder nicht besucht, ist der volle Preis zu zahlen.

​

5.4 Kursreihen

Kursreihen (z. B. mehrwöchige Aerial Hoop Kurse) sind zeitlich zusammenhängende Kurse, die nur gesamt buchbar sind.
Einzelne Einheiten daraus können nicht rückerstattet werden. Verpasste Einheiten können in anderen gleichen Kursen und bei unseren Fitnesskursen nachgeholt werden.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der vollen Kursgebühr, unabhängig davon, ob alle Termine wahrgenommen werden können.

​

6 Online Kurse über Zoom

Onlinekurse finden live via Zoom statt. Die Buchung erfolgt wie bei Präsenzkursen über Eversports. Nur angemeldete Teilnehmer/innen erhalten Zutritt zum virtuellen Kursraum.

Beim Betreten des Zoom-Raumes ist der vollständige Vor- und Nachname anzugeben – ident mit dem Namen der Buchung. Teilnehmer/innen, die unter einem abweichenden oder unvollständigen Namen erscheinen, können nicht eingelassen werden. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

​

7 Aus- und Weiterbildungen, Workshops und Seminare

Für das gesamte Aus- und Weiterbildungsangebot von INFLOW gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), diese werden für diesen Bereich um die nachstehenden Bestimmungen ergänzt:

​

7.1 Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen

Mit der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung zur Ausbildung akzeptiert der/die Teilnehmer/in die AGB von INFLOW. Voraussetzung für die Zulassung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Für einzelne Module können zusätzliche Voraussetzungen gelten, die bei der jeweiligen Modulbeschreibung angeführt sind und vor Beginn der Ausbildung nachzuweisen sind.

​

7.2 Ausbildungspreis

Die Preise verstehen sich inklusive 20 % Umsatzsteuer. Sofern die Ausbildung beruflich veranlasst ist, kann sie in vielen Fällen als Werbungskosten oder Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Es obliegt dem Teilnehmer/der Teilnehmerin, dies individuell mit dem Steuerberater oder Finanzamt zu klären.

​

7.3 Zahlungsbedingungen

Das Ausbildungsentgelt ist spätestens einen Monat vor Ausbildungsbeginn vollständig per Überweisung zu begleichen. Ratenzahlungen können individuell vorab vereinbart werden. Die Zahlungen gelten erst mit Eingang auf dem INFLOW-Geschäftskonto als erfolgt. Die Teilnahme an der Ausbildung ist nur bei vollständig geleisteter Zahlung möglich.

​

7.4 Ratenzahlung

Bei vereinbarter Ratenzahlung ist die Einhaltung der Fälligkeit der einzelnen Raten verpflichtend. Ein Aussetzen der Ratenzahlung ist nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe und nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch INFLOW möglich.

​

7.5 Stornierung durch den/die Teilnehmer/in

Eine Stornierung des Vertrages ist schriftlich vorzunehmen. Es gelten folgende Bedingungen:

  • Bis 2 Monate vor Ausbildungsbeginn: kostenlose Stornierung

  • Bis 1 Monat vor Beginn: 25 % Stornogebühr

  • Weniger als 1 Monat vor Beginn: 50 % Stornogebühr

  • Nach Beginn der Ausbildung: voller Preis als Stornogebühr fällig

Erfolgt keine schriftliche Stornierung, ist das volle Ausbildungsentgelt in jedem Fall zu bezahlen, auch bei Nichterscheinen. In Ausnahmefällen (z. B. Krankheit mit ärztlichem Nachweis) kann ein bereits geleisteter Betrag einmalig auf zukünftige Ausbildungen angerechnet werden.

Eine Unterbrechung ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. nachgewiesene Krankheit oder Verletzung) nach schriftlicher Zustimmung von INFLOW möglich, bei gleichzeitigem Fortbestehen der ursprünglichen Zahlungsvereinbarung.

​

7.6 Änderungen, Absagen und Terminverschiebungen

INFLOW behält sich das Recht vor, angekündigte Ausbildungstermine aus organisatorischen oder kaufmännischen Gründen zu ändern, zu verschieben oder abzusagen. Dies gilt auch bei Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahlvon 5 Personen. In diesen Fällen wird ein gleichwertiger Ersatz angeboten. Ein Anspruch auf Durchführung der ursprünglich gebuchten Ausbildung besteht nicht.

Bereits laufende Ausbildungen können in andere Ausbildungen integriert oder zeitlich verschoben werden. Weitere Ersatzansprüche oder Folgekosten (z. B. für Anreise, Unterkunft, Verdienstentgang) sind ausdrücklich ausgeschlossen.

​

7.7 Anwesenheitspflicht und Prüfungen

Für jedes Modul gilt eine Mindestanwesenheit von 85 %, um eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat zu erhalten. Prüfungen werden gesondert bekannt gegeben.

  • Ein Prüfungsantritt pro Modul ist inklusive.

  • Versäumte Prüfungen können gegen eine Gebühr von 75 € nachgeholt werden.

  • Unentschuldigtes Fernbleiben gilt als nicht bestanden.

 

7.8 Teilnahmebestätigungen, Zertifikate und Diplom

  • Teilnahmebestätigung: mind. 85 % Anwesenheit

  • Zertifikat: 85 % Anwesenheit + bestandene Modulprüfung

  • Diplomprüfung (Dipl. Poledance Trainer/in): nur möglich bei erfolgreichem Abschluss aller Module mit Zertifikat

Hinweis: Die von INFLOW ausgestellten Zeugnisse (Teilnahmebestätigung, Zertifikat, Diplom) sind nicht gesetzlich geschützt. Sie berechtigen nicht zur Führung eines Titels im amtlichen Namen und haben keinen verbindlichen Anspruch auf Anerkennung durch Dritte (z. B. Behörden, Arbeitgeber, Versicherungen).

​​

8 Gesundheitszustand

Mit Abschluss eines Vertrages oder dem Erwerb eines Angebots bestätigt der/die Teilnehmer/in, dass er/sie körperlich und psychisch gesund ist sowie den Anforderungen des gewählten Kurses gesundheitlich gewachsen ist. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich in einem entsprechend geeigneten gesundheitlichen Zustand.

Die Teilnahme an Kursen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten ist nicht gestattet.

Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, etwaige gesundheitliche Einschränkungen, insbesondere akute oder chronische Erkrankungen, Verletzungen oder eine Schwangerschaft, vor Kursbeginn dem/der zuständigen Trainer/in unaufgefordert mitzuteilen.

​

9 Haftung & Sicherheit

Die Teilnahme an sämtlichen Angeboten und Veranstaltungen von INFLOW erfolgt auf eigene Gefahr.

INFLOW übernimmt keine Haftung für:

  • den Verlust oder Diebstahl von Kleidung, Wertgegenständen oder Geld

  • Verletzungen oder Schäden an Sachen, die im Zuge der Teilnahme entstehen – es sei denn, diese wurden durch nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens INFLOW verursacht

  • konkreten Kurserfolg oder die individuelle Verwertung der vermittelten Inhalte

Jede/r Teilnehmer/in erklärt mit der Anmeldung verbindlich:

  • über eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung zu verfügen

  • körperlich und geistig gesund zu sein und den Anforderungen des Kurses gewachsen zu sein

  • INFLOW über gesundheitliche Einschränkungen, Krankheiten oder eine Schwangerschaft vor Beginn einer Einheit zu informieren

 

Der Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten mit beeinträchtigender Wirkung ist untersagt. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Kurs- oder Ausbildungsbetrieb. Gleiches gilt bei groben disziplinären Vergehen oder respektlosem Verhalten gegenüber Trainer/innen oder Teilnehmer/innen. Auch in diesen Fällen ist das volle vereinbarte Entgelt zu entrichten.

Eltern haften für ihre Kinder. Die Teilnehmer/innen tragen die volle Verantwortung für sich selbst sowie für verursachte Schäden innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen.

 

Die Nutzung der Räumlichkeiten, insbesondere der Sportgeräte, ist nur unter Anleitung eines Trainers/einer Trainerin erlaubt. Eine eigenständige Nutzung außerhalb von Kurseinheiten erfolgt ausschließlich im Rahmen des Angebots Open Playground und unter folgenden Bedingungen:

 

Nutzung des Studios im Rahmen von Open Playground

Im Rahmen von Open Playground erhalten Teilnehmer/innen eigenständigen Zugang zu den INFLOW-Räumlichkeiten zum individuellen Training. Es findet keine Betreuung durch Trainer/innen statt.

Bitte beachten:

  • Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr

  • Die Räumlichkeiten werden videoüberwacht

  • Der Zutritt erfolgt mittels eines Schlüssels, der über eine Schlüsselbox zugänglich ist. Der Code wird nach Buchung bekanntgegeben

  • Der Schlüssel ist nach dem Training wieder zurückzulegen – bei versehentlichem Mitnehmen wird eine Gebühr von €30 fällig

  • Die Räumlichkeiten sind ordnungsgemäß zu verlassen – aufgeräumt und sauber

  • Defekte am Equipment sind unverzüglich per E-Mail an info@be-inflow.com zu melden

  • Das Unterrichten anderer Personen ist strengstens untersagt

  • Nur Personen mit gültiger Buchung dürfen das Studio betreten – keine Begleitpersonen

  • Wer das Studio zuletzt verlässt, trägt die Verantwortung für das ordnungsgemäße Verlassen und Abschließender Räumlichkeiten

Verstöße gegen diese Regelungen können zum Ausschluss vom Open Playground sowie zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.

​

10 Änderungen und Vertretungen

INFLOW behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bis 24 Stunden vor Beginn abzusagen, wenn bis dahin keine Anmeldung erfolgt ist.

Bei Nicht-Erreichen der festgelegten Mindestteilnehmerzahl wird den bereits angemeldeten Teilnehmer/innen entweder ein Ersatz- oder Folgetermin angeboten oder der bereits geleistete Betrag in Form einer Gutschrift erstattet.

Im Falle von Krankheit, unvorhersehbaren Ereignissen oder organisatorisch bedingten Änderungen ist INFLOW berechtigt, Kurse kurzfristig zu verschieben oder abzusagen. Darüber hinaus kann sich INFLOW bei Bedarf jederzeit durch qualifiziertes Fachpersonal vertreten lassen.

Teilnehmer/innen werden in diesen Fällen rechtzeitig und schriftlich über Änderungen informiert.

​

11 Foto-, Audio- und Videoaufnahmen

INFLOW ist berechtigt, im Rahmen von Kursen und Veranstaltungen Foto-, Audio- und Videoaufnahmen zu erstellen. Die Teilnehmer/innen verzichten auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Urheberrechtsgesetz oder sonstigen gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Aufnahmen.

Die Aufnahmen werden ausschließlich für INFLOW-eigene Werbe- und Marketingzwecke verwendet (z. B. Website, Social Media). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Sofern ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin nicht aufgenommen werden möchte, ist dies vor Beginn der Veranstaltung ausdrücklich schriftlich mitzuteilen.

Aus Sicherheitsgründen wird das Studio von INFLOW videoüberwacht. Die Videoüberwachung dient ausschließlich dem Schutz von Personen und Eigentum und erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen (§ 12 DSG, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die aufgezeichneten Daten werden nicht veröffentlicht, nicht an Dritte weitergegeben und nach Ablauf der gesetzlich zulässigen Speicherfrist automatisch gelöscht, sofern sie nicht im Rahmen eines sicherheitsrelevanten Vorfalls benötigt werden.

​

12 Urheberrecht und Copyright

Die Inhalte der Kurse von INFLOW – insbesondere Übungen, Choreographien, Konzepte und sonstige Lehrmaterialien – unterliegen dem Urheberrecht und dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch die Teilnehmer/innen.

Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Aufführung – ganz oder in Teilen, entgeltlich oder unentgeltlich – ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von INFLOW ausdrücklich untersagt.

Foto-, Audio- und Videoaufnahmen von Kursinhalten oder der Trainer/innen sind nur nach vorheriger Absprache und unter namentlicher Nennung von INFLOW erlaubt.

​

13 Datenschutz

Personenbezogene Daten der Teilnehmer/innen werden von INFLOW im Rahmen der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gespeichert und verarbeitet. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kursverwaltung und Kundenkommunikation.

Die Daten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie bis zu 7 Jahre danach gespeichert – es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder offene gegenseitige Forderungen erfordern eine längere Speicherung.

Mit Abschluss eines Vertrags oder der Buchung eines Angebots erklärt sich der/die Teilnehmer/in damit einverstanden, dass INFLOW die übermittelten Daten auch für eigene Marketing- und Informationszwecke (z. B. per E-Mail oder Newsletter) verwenden darf. Dieser Nutzung kann jederzeit widersprochen werden.

Bei einer Anmeldung über das Buchungsportal Eversports gelten zusätzlich deren AGB und Datenschutzbestimmungen, auf die gesondert verwiesen wird.

Die Datenschutzinformationen zur Website von INFLOW finden Sie [hier]

​

14 Höhere Gewalt und Ausnahmesituationen (z. B. Covid-19)
INFLOW haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen wesentlich erschweren, zeitweilig behindern oder unmöglich machen.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere alle außerhalb des Einflussbereichs von INFLOW liegenden Umstände wie Naturkatastrophen, Pandemien/Epidemien, behördliche Anordnungen, Krieg, militärische Konflikte, Streiks, Aussperrungen und vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse, die nach Vertragsabschluss eintreten.

Wird INFLOW oder einem zur Vertragserfüllung beauftragten Dritten durch solche Umstände die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar verzögert, liegt kein Vertragsverstoß vor. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu setzen, um die Folgen zu mindern.

Kommt es infolge höherer Gewalt zum (teilweisen) Ausfall von Dienstleistungen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Kürzung bereits geleisteter Beiträge. Auch bei längeren Betriebsschließungen besteht kein Rückforderungsanspruch, sofern gleichwertige Ersatzangebote zur Verfügung stehen oder angekündigt werden (z. B. Online-Angebote).

Wird eine Schließung notwendig, erfolgt die Information per Aushang und/oder über die INFLOW-Website. Sollte feststehen, dass ein Zustand höherer Gewalt länger als sechs Monate andauert, sind beide Vertragsparteien berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

 

15 Geltendes Recht

Es gilt österreichisches Recht. Für Verbraucher:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die entsprechenden zwingenden Bestimmungen, sofern sie den hier genannten Bedingungen widersprechen.

Alle personenbezogenen Formulierungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

16 Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das sachlich zuständige Gericht am Standort des Unternehmens INFLOW.

Für Verbraucher:innen gemäß KSchG gilt der gesetzlich vorgesehene Gerichtsstand am Wohnsitz.

 

17 Wirksamkeit der AGB

Mit der Inanspruchnahme eines Angebots von INFLOW oder dem Vertragsabschluss werden diese AGB in allen Punkten vorbehaltlos akzeptiert.

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

​

​

Stand: 10.07.2025

AGB Download

INFLOW • POLEDANCE & AERIAL STUDIO
Dein Studio in Weiz für Pole, Aerial & mehr

INFLOW  Poledance & Aerial Studio

Lärchenweg 2-4

8160 Weiz

​

info@be-inflow.com

+43 660 43 767 02

2025 INFLOW

  • Youtube
  • Instagram
  • TikTok
  • Facebook
bottom of page